Auch im Hochsommer: Warmwasser muss verfügbar sein

02August

Auch im Hochsommer: Warmwasser muss verfügbar sein

Das Landgericht Fulda entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Vermieter seine Mieter vor Warmwasserausfall bewahren muss – auch im Hochsommer.

Hintergrund: Leerer Heizöltank

Die Mieterin einer Wohnung beschwerte sich bei ihrer Vermieterin darüber, dass Heizung und Warmwasser abgeschaltet waren. Sie erreichte sie jedoch weder telefonisch, noch per SMS. Auch die Aufforderung ihres Rechtsanwalts, die Warmwasserversorgung wiederherzustellen, blieb ohne Erfolg. Erst nachdem ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt wurde, reagierte die Vermieterin und stellte die Versorgung wieder her. Als Begründung gab sie einen leeren Heizöltank an. Am Ende stritten sich die beiden Parteien darüber, wer die Gerichtskosten zu tragen hat.

Das Urteil: Versorgung muss sichergestellt sein

Das Landgericht Fulda entschied, dass die Vermieterin die Gerichts- und Prozesskosten bezahlen muss. Warmwasser sollte zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, insbesondere im Sommer besteht erhöhter Bedarf bei der Körperhygiene. Wasser aufzuwärmen, zum Beispiel mithilfe eines Wasserkochers, hält das Gericht für nicht zumutbar. Somit wäre die einstweilige Verfügung zulässig gewesen. (LG Fulda 5 T 200/17)

Conrad Immobilien (IVD)

Rufen Sie einfach jetzt an.
Gerne sind wir für Sie da!

Conrad Immobilien (IVD)

Am Kalkberg 14
66839 Schmelz
Tel. 06887 887446
Fax

Rückrufservice

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.