Pflicht für Eigentümer: Der Energieausweis
Der Energieausweis dient Mietern oder Käufern von Häusern und Wohnungen dazu, den langfristigen Energieverbrauch einer Immobilie rechtzeitig zu erkennen und einzuschätzen. Als Besitzer bzw. Eigentümer einer Immobilie sind Sie verpflichtet, für jedes Ihrer Häuser oder Wohnungen einen solchen Ausweis zu besitzen. Dazu gehören sowohl Wohnhäuser und Mietwohnungen als auch Gewerbeobjekte.
Wer benötigt den neuen Energieausweis?
Jeder, der eine Immobilie (bspw. Haus oder Wohnung) verkauft, verpachtet, vermietet. Auch Leasinggeber neuer Immobilien sind in der Pflicht. Der Energieausweis ist dem Miet- oder Kaufinteressenten bei Besichtigung des Objektes unaufgefordert vorzulegen.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ihr Energieausweis ist, ab Ausstellungsdatum, zehn Jahre lang gültig. Wenn Sie Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Haus vorgenommen haben, müssen Sie Ihren Energiepass erneuern, sofern Sie verkaufen oder vermieten möchten. Er kann nicht verlängert werden.
Woher bekommen Sie Ihren Energieausweis?
Zur Ausstellung berechtigt sind zum Beispiel speziell Zugelassene Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Bauphysiker, Heizungsbauermeister, Schornsteinfeger und Energieberater. Gerne sind wir Ihnen bei der Beauftragung eines Energieausweises behilflich oder empfehlen Ihnen einen Austellungsberechtigten.
Was passiert, wenn Sie keinen Energieausweis besitzen?
Seit dem 1. Mai 2014 müssen Sie den Energieausweis Ihres Hauses bei dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registrieren. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neuvermieten, ohne einen gültigen Energieausweis zu besitzen, drohen ab 1. Mai 2015 Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Sind Sie unsicher oder haben noch Fragen zum Energieausweis? Dann kontaktieren Sie uns. Wir sind Ihnen auch gern bei der Wahl eines geeigneten Ausstellers behilflich.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ziehen Sie im Zweifelsfall eine Rechtsberatung hinzu.