Energieeinsparverordnung: Erste Ausweise werden 2018 ungültig

08Februar

Energieeinsparverordnung: Erste Ausweise werden 2018 ungültig

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert darüber, dass ab Mitte 2018 die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude ungültig werden. Ein gültiger Energieausweis ist verpflichtend, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. 

Bei älteren Immobilien: Dokumente prüfen

Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Da die ersten Energieausweise im Juli 2008 für Gebäude mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt wurden, stehen nun erste Erneuerungen bevor. Die dena empfiehlt Hauseigentümern, die einen neuen Ausweis benötigen, sich an einen qualifizierten Energieberater zu wenden.

Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die jedoch vom Verhalten der Bewohner abhängig sind. Der Bedarfsausweis, der anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den tatsächlichen Energiebedarf und den energetischen Zustand des Gebäudes dokumentiert, ist wesentlich präziser.

Einzige Ausnahme: Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 benötigen zwingend einen Bedarfsausweis, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.

Conrad Immobilien (IVD)

Rufen Sie einfach jetzt an.
Gerne sind wir für Sie da!

Conrad Immobilien (IVD)

Am Kalkberg 14
66839 Schmelz
Tel. 06887 887446
Fax

Rückrufservice

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.