Erste Energieausweise von Nichtwohngebäuden werden ungültig

18Juli

Erste Energieausweise von Nichtwohngebäuden werden ungültig

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) weist aktuell darauf hin, dass die ersten Energieausweise, die für Nichtwohngebäude ausgestellt wurden, bald ihre Gültigkeit verlieren. Die ersten Ausweise wurden im Juli 2009 ausgestellt; nach zehn Jahren verlieren sie ihre Gültigkeit.

Wer muss handeln?
Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die ihre Immobile in Zukunft verpachten, vermieten oder verkaufen wollen, sind zur Vorlage eines gültigen Energieausweises verpflichtet. Das gilt auch, wenn im Zuge einer Sanierung eine energetische Bilanzierung durchgeführt worden ist. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (dena).

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Eigentümer von Nichtwohngebäuden haben die Wahl zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Verbrauchswerten der letzten drei Jahre. Die hier eingetragenen Werte sind stark vom Nutzungsverhalten abhängig.
Die dena rät jedoch zum Bedarfsausweis, da nur dieser wirklich aussagekräftig ist. Der Bedarfsausweis basiert auf dem energetischen Zustand des Gebäudes und berücksichtigt die Qualität der Gebäudehülle sowie die der Anlagen für Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung und die Arten der Energieträger.

Conrad Immobilien (IVD)

Rufen Sie einfach jetzt an.
Gerne sind wir für Sie da!

Conrad Immobilien (IVD)

Am Kalkberg 14
66839 Schmelz
Tel. 06887 887446
Fax

Rückrufservice

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.