Aktuelles, Tipps und Tricks

04April

Monatliche Belastung beim Immobilienkauf nimmt um bis zu 346 Euro ab

Eine Analyse des Immobilienportals immowelt für die 15 größten deutschen Städte zeigt, welche Auswirkungen der Rückgang der Bauzinsen auf die Annuitätenrate beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) hat. Die gesunkenen Immobilienpreise und der Zinsrückgang zeigen: Für Suchende könnte jetzt der richtige Kaufzeitpunkt sein.

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28März

Jetzt Zählerstand ablesen: Gas wird ab April teurer

Zwischen Oktober 2022 und April 2024 gilt ein befristeter Umsatzsteuersatz (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) auf Gas und Wärme von 7 Prozent. Dieser läuft zum 1. April aus. Dann gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Worauf sollten Verbraucher achten? Wie hoch ist die Mehrbelastung?

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21März

BGH: Wassereintritt stellt Sachmangel dar

Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und tritt durch diese Überdachung regelmäßig Wasser ein, stellt dies einen Sachmangel dar. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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14März

Warmwasser: Unterschätztes Sparpotenzial

125 Liter Wasser verbrauchen Deutsche durchschnittlich pro Kopf und Tag. Rund ein Drittel davon kommt als Warmwasser aus Wasserhahn und Dusche. Ein hoher Verbrauch von Warmwasser schlägt sich jedoch nicht nur in erhöhten Wasserkosten, sondern auch in höheren Energiekosten nieder. Die gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online gibt Tipps, wie Wassersparen funktioniert.

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13März

EU Sanierungspflicht! Was kommt nun?

Das EU-Parlament hat einer Novellierung der Europäischen Gebäuderichtline (EPBD) zugestimmt. Die Neuerung ist ein Kompromiss, auf den sich Parlament und EU-Ministerrat zuletzt geeinigt hatten. Vor allem die Sanierung von Gebäuden mit schlechter Energiebilanz soll eine Energieeinsparung ermöglichen. Bedeutet das faktisch eine Sanierungspflicht?
Nein, denn die Richtlinie schreibt lediglich vor, dass der Primärenergieverbrauch im Wohngebäudesektor jedes Mitgliedsstaates bis 2030 um 16 Prozent sinken soll, jedoch nicht, wie das im Detail erreicht werden muss. Bis 2035 wurde als Ziel ein Rückgang um 20 bis 22 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020 festgelegt. 55 Prozent dieser Einsparungen müssen laut Beschluss durch Sanierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energiebilanz erreicht werden. Wie genau dies umgesetzt wird, ist dank dem Kompromiss nun den Mitgliedsstaaten überlassen. Die zuerst geplante EU-weite Sanierungspflicht für die ineffizientesten Gebäude ist damit vom Tisch, was auch Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) begrüßt. Man habe verstanden, dass Klimaschutz auch Akzeptanz brauche. Durch die Richtlinie werde man die Primärenergie des gesamten Wohngebäudebestands senken und damit erheblich zum Klimaschutz beitragen. Axel Gedaschko, Präsident des Wohnungswirtschaftsverbands GdW, sieht in der neuen Richtlinie einen annehmbaren Kompromiss, nimmt aber die Bundesregierung in die Pflicht. Essenziell sei eine verlässliche und auskömmliche Unterstützung von Wohnungsunternehmen und Mietern. Damit die Richtlinie in Kraft treten kann, muss der EU-Ministerrat diese noch absegnen.


13März

Schlechte Energiewerte drücken Hauspreise

Wohnimmobilien mit schlechter Energiebilanz haben zum Teil signifikant an Wert verloren. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse von Real Estate Pilot. Der Effekt trifft einige Städte besonders.
Für die Analyse wertete das Immobiliensoftwareunternehmen knapp 30.000 Kaufangebote in den acht größten Städten Deutschlands aus. Seit 2022 sind demnach in allen Städten und allen Energieeffizienzklassen sinkende Kaufpreise zu verzeichnen. Jedoch zeigen sich große Unterschiede zwischen Wohnimmobilien der besseren Energieeffizienzklassen A+ bis D und Objekten mit Energieeffizienzklassen von E bis H. Besonders auffallend ist dies in den hochpreisigen Städten wie München, Frankfurt und Stuttgart. Die Ergebnisse decken sich mit einer kürzlich durchgeführten immowelt Analyse. Demnach sind Häuser der besten Energieklasse A+ deutschlandweit 25 Prozent teurer als Objekte mit dem schlechtesten Energiestandard H.

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12März

Kampf gegen missbräuchliche Ersteigerung von Schrottimmobilien

Justizminister Marco Buschmann (FDP) plant ein „Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien“. Mit der Reform will er einer Masche einen Riegel vorschieben, die Kriminellen derzeit zu viel Geld verhilft.
Dazu nutzen diese eine Lücke im Zwangsversteigerungsgesetz aus. Wer eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung erwirbt, ist nämlich lediglich zur Zahlung einer Sicherheitsleistung verpflichtet, nicht zur Zahlung des Kaufpreises. Wird der gesamte Preis nicht bezahlt, wird die Immobilie nach einem gewissen Zeitraum wieder zur Versteigerung angeboten. Diesen Zeitraum nutzen Kriminelle häufig aus, um die Immobilie zu vermieten – und nehmen in dieser Zeit ein Vielfaches der Sicherheitsleistung ein. Buschmann nennt dies ein „böses Spiel“ der „Schrotthausmafia“ und will dies nun verhindern. Künftig sollen bei sogenannten „Problemimmobilien“ Verwaltungsämter von Gemeinden die Chance bekommen, dem Käufer die ersteigerte Immobilie vorübergehend zu entziehen und einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung zu stellen. Dadurch würde sich die Masche nicht mehr lohnen, da die Mieteinnahmen dann an den gerichtlich bestellten Verwalter gehen würden. Was als Problemimmobilie zählt, soll im Gesetz noch genauer definiert werden.


07März

Bei Mietausfällen: Teilerlass der Grundsteuer beantragen

Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, können bei ihrer Kommune einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Ist der Rohertrag um mindestens 50 Prozent gemindert, kommt ein Erlass in Frage. Für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April Anträge gestellt werden.

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